Jahreskontrolle

17.03.22 - Impfplan Gardasil,Gardasil für ausserkantonale Patientinnen

Inhaltsverzeichnis

Eine grundsätzliche jährliche Kontrolle (Jahreskontrolle) zu empfehlen ist obsolet. Umfang und Intervalle der Vorsorge-Untersuchungen werden individuell abgestimmt.

Begriffe und Abkürzungen

  • HPV: Humanes Papillomavirus
  • TAS: Transabdominalschall
  • TVS: Transvaginalultraschall

Anamnese

  • aktuell Beschwerden?

Gynäkologische Anamnese:

  • Anzahl der Schwangerschaften und Geburten
    Art: Spontangeburt, Vakuum, primäre/sekundäre Sectio (wann, warum)
  • durchgemachte gyn. Erkrankungen
  • gynäkologische Operationen inkl. Mamma-OPs
  • Menstruationsanamnese, Dysmenorrhoe
  • Antikonzeption/ Hormontherapie
  • Kinderwunsch
  • Dyspareunie

Allgemeine Anamnese:

  • Allgemeinerkrankungen mit entspr. Medikation
  • Voroperationen nicht gynäkologischer Art (unter besonderer Berücksichtigung von intraabdominalen Eingriffen)
  • Allergien
  • vorangegangene Transfusionen
  • bekannte hämostasiologische Krankheiten (vermehrte Blutungsereignisse bei Voroperationen, Zahnbehandlungen, Geburten); ggf. Ablehnung von Transfusionen (Zeugen Jehovas)
  • Impfstatus, HPV-Impfung
  • Nikotin-/Alkohol-/ Drogenkonsum
  • Probleme beim Stuhlgang und/oder Wasserlassen (inkl. Fragen nach evtl. Inkontinenz)

Familienanamnese:

  • besondere Berücksichtigung von Malignomen

Durchführung gynäkologische Untersuchung

Inspektion

gesamtes Erscheinungsbild der Patientin,
Allgemein- und Ernährungszustand

Vulvoskopie: Vulva und Introitus, Perineum und Anus

Spekulumuntersuchung und Abstriche

  • Beurteilung der Vagina
  • Zustand der Östrogenisierung/ Atrophie
  • Beurteilung von evtl. Zysto- und Rektocelenbildung (bei V.a.: Beurteilung mit Breisky-Spekula und intrabdominalem Pressversuch)
  • Makroskopische und kolposkopische Beurteilung der gesamten Portio mit Transformationszone
  • Entnahme von PAP mit Pinsel und Bürste intrazervikal lt. aktuellen SGGG Empfehlungen

Unbedingt auf eventuelle Blutung nach dem Abstrich hinweisen

Bei speziellen Indikationen (siehe unten) wird die HPV Bestimmung aus demselben ThinPrep-Behälter durchgeführt. Das reguläre Screening erfolgt nur mit PAP. Wenn eine HPV-Bestimmung gewünscht ist, muss diese explizit bestellt werden. Die Patientin muss auf eventuell anfallende Kosten hingewiesen werden (ca. 80,-CHF Mehrkosten, dafür aber weniger Kontrollen bei negativem HPV-Test)

Bei Hinweis für Infektion:

Nativbeurteilung mit NaCl-Tropfen und/oder Methylenblau (auf keinen Fall mit der Pipette den Objektträger berühren, sonst habe alle Pat. den gleichen Befund!)

pH, KOH

Bei Auffälligkeiten an Vulva, Vagina oder Portio: Essigprobe, Schillersche Jodprobe und Kolposkopie (Facharzt hinzuziehen, idealerweise aus Dysplasie-Team)

Bei Unsicherheit resp. Pathologie Zuweisung in Dysplasie- oder Vulva-Sprechstunde

Bimanuelle Untersuchung:

  • Abdomenbeurteilung
  • Uterusgrösse, -konsistenz, -verschieblichkeit, -version und – flexion
  • Adnexlogen
  • rektovaginale Untersuchung bei gegebener Indikation

Intervalle zur Vorsorge an der Frauenklinik

Zytologisches Screening alle 3 Jahre von 21 bis 70 Jahren

Ende des Screenings mit 70 Jahren bei blander Anamnese und unauffälligem Screeningergebnis.

Ein HPV-basiertes Screening wird derzeit noch nicht vom BAG empfohlen. Es muss auf die eventuell anfallenden Kosten der HPV-Testung hingewiesen werden.

Im Bericht wird im Interesse der Zuweiser die Zytologie in beiden Nomenklaturen (München III und Bethesda) aufgeführt.

Sonderfälle

Nach Hysterektomie aufgrund einer gutartigen Indikation, kann das Screening eingestellt werden, sofern der letzte Abstrich normal war. Im Zweifelsfalle oder bei Risikoverhalten (z.B. Partnerwechsel) sollte jedoch das Screening fortgesetzt werden.

Bei immunsupprimierten Patientinnen sollte die Untersuchung im 1. Jahr 2x vorgenommen werden, dann, bei normalem Abstrich, einmal pro Jahr.

Begründung für diese Vorgehensweise

Die Krebsvorsorgeuntersuchung sollte im Alter nicht per se eingestellt werden, zumal das Zervixkarzinom traditionell einen zweiten Gipfel bei älteren Frauen zeigt.

Durch die Impfung werden nicht alle High-Risk-Viren suffizient abgedeckt, in der Zentralschweiz sind ca. 15% aller HR-HPV Viren nicht im Impfspektrum enthalten (Prävalenzstudie des LUKS).

Ultraschall

Es muss eine Indikation zur Durchführung eines Ultraschalls gegeben sein. Eine Jahreskontrolle per se ist keine Indikation für ein TVUS!

Uterus, Adnexe, freie Flüssigkeit im Douglas mittels TVUS beurteilen

Verwendung der IOTA und IETA Nomenklatur

bei Virgo: TAS oder ev. rektaler US

zu abnormen uterinen Blutung siehe
Abnorme uterine Blutung

Brustuntersuchung

Mammae mit erhobenen und gesenkten Armen betrachten (Inspektion)

sorgfältige systematische Palpation, Druck auf Mamillen.

ebenfalls Palpation der Axillae. Dabei wird auf Tumore, Formveränderungen, Hautbild, Einziehungen, Schmerzen, oder Sekretion geachtet.

Mammographie und Mammasonographie (opportunistisches Screening):

  • ab 50. LJ bis 70.LJ: alle 2 Jahre
  • ab 70 Jahre in Abhängigkeit vom Allgemeinzustand.

Anpassung gemäss Risikofaktoren und Befunde je nach Empfehlung der Senologie/Radiologie

Anmerkungen zur HPV-Impfung (nach Veröffentlichung BAG der CH)

Es gibt zwei verschiedene Impfstoffe gegen HPV: Beide schützen vor den HPV-Typen, die am häufigsten Gebärmutterhalskrebs und andere Krebsarten auslösen können (16 und 18). Am sinnvollsten ist eine Impfung vor Beginn der sexuellen Aktivität und somit vor einer Infektion mit relevanten Viren. Das Ziel dieser Impfung besteht bei Frauen darin, pro Jahr rund 2000 chirurgische Eingriffe wegen Krebsvorstufen, 150 neue Fälle von Gebärmutterhalskrebs und 50 durch diese Krebsart verursachte Todesfälle zu verhindern

Der Nutzen der Impfung ist am grössten, wenn sie vor den ersten sexuellen Erfahrungen abgeschlossen ist.

Für die Impfung stehen derzeit der bivalente Impfstoff Cervarix (HPV 16 und 18) und der nonavalente Impfstoff Gardasil 9 ( HPV 6, 11, 16, 18, 31, 33, 45, 52 und 58) zur Verfügung.

Schweizer Impfplan

Im Rahmen der kantonalen Impfprogramme ist die Impfung für 11- bis 27-jährige Mädchen und Jungen gemäss diesen Empfehlungen kostenlos.

11–14 jährige Mädchen und Jungen (d.h. 1. Dosis vor dem 15. Geburtstag):
2 Dosen-Schema (0 bzw. 6 Monate) 

> 15 jährige Mädchen und Jungen (d.h. 1. Dosis nach dem 15. Geburtstag): 
3 Dosen-Schema (0, 1–2 Monate und 6 Monate)

Nachholimpfung von jungen Frauen und Männern (bis 26 Jahre, d.h. 1. Injektion vor dem 27. Geburtstag):
3 Dosen-Schema (0, 1–2 Monate und 6 Monate)

Das BAG empfiehlt keine ergänzende Impfung mit dem nonavalenten Impfstoff (Gardasil9®) bei Personen, die bereits mit dem tetravalenten Impfstoff (Gardasil®) geimpft wurden.

Über das 27. Lebensjahr hinaus kann ein Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme für eine Impfung gestellt werden.

Gardasil9® für ausserkantonale Patientinnen

Bei schriftlicher und telefonischer Anmeldung einer ausserkantonalen Patientin, Information an Patientin, dass sie sich in ihrem Wohnkanton für die Impfung melden muss.

Wird in der Sprechstunde der Wunsch nach einer Gardasil Impfung geäussert, muss die Patientin darauf hingewiesen werden, dass sie sich dafür im Wohnkanton melden muss..

Das Gardasil wird durch den Wohnkanton vergütet. Für ausserkantonale Patientinnen gibt es keine Vergütung.

Autor: T. Magi, I. Fähnle
Überarbeitet: S. Toth
KSW-Version: 1.0, 03/2022