Dislozierte Spirale
Es kommt vor, dass in der Kontrolluntersuchung festgestellt wird, dass die Spirale disloziert ist. In diesem Fall ist für die Beteiligten oft unklar, wer welche Kosten übernehmen muss.
Deshalb soll diese Weisung helfen, die Gründe für die Wiedereinlagen zu eruieren und somit auch die Kostenregelung klar darzulegen.
Es gibt drei verschiedene Varianten, warum eine Spirale disloziert:
1) Die Spirale disloziert, da die Einlage durch den Arzt Mängel aufwies ⇒ "Behandlung"
In diesem Fall verzichtet die Klinik auf die Verrechnung der ärztlichen Tätigkeit bei einer Wiedereinlage. Die Kosten für die Spirale muss entweder die Patientin selbst tragen, oder der Arzt organisiert bei der Herstellerfirma eine kostenlose Ersatzspirale. Dies sollte immer versucht werden und bei Ablehnung durch die Herstellerfirma Rücksprache mit dem Vorgesetzten halten bezüglich weiterem Vorgehen.
2) Der Körper der Patientin weist die Spirale ab
⇒ Fremdes Verschulden ⇒ "Abstossung"
Die erneute Einlage einer Spirale muss von der Patientin übernommen werden. Es kann vom Arzt versucht werden eine kostenlose Spirale von der Herstellerfirma zu erhalten. Dann muss nur die Einlage verrechnet werden.
3) Die Spirale selbst war mangelhaft
⇒ Qualität der Spirale ⇒"Qualität"
Der Lieferant stellt kostenlos eine Ersatzspirale zur Verfügung. Die Kosten für die zweite Einlage müssen von der Patientin übernommen werden.
Die dritte Variante kommt nur selten vor, da bereits bei der Einlage die Qualität der Spirale überprüft werden muss und somit keine mangelhaften Spiralen eingesetzt werden sollten.
Damit die erste und zweite Variante unterschieden werden kann, muss nach der Einlage der Spirale jeweils in der KG notiert werden, ob die Spirale nach der Einlage korrekt liegt, oder ob diese nicht ganz korrekt liegt, man aber die sechs Wochen noch abwartet um zu sehen ob sich die Lage der Spirale verbessert (sich die Spirale selbst korrekt positioniert).
Liegt die Spirale bei der Einlage korrekt und die Spirale disloziert nach sechs Wochen, so tritt die zweite Variante in Kraft. Man geht davon aus, dass der Körper der Patientin die Spirale abweist.
Liegt die Spirale bei der Einlage nicht ganz korrekt und man sieht bei der Kontrolle nach sechs Wochen keine Besserung, so tritt die erste Variante in Kraft. Man geht davon aus, dass die Spirale nicht korrekt eingelegt wurde.
Autor: J. Weiss
Überarbeitet: L. Gabriel
KSW Version: 2.0, 01/2024