GD Meldepflichtige Krankheiten Ablauf
Information vom 12.01.2026, Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion
Amt für Gesundheit:
Wir haben unsere Prozesse im Bereich meldepflichtige Krankheiten am 13. Mai 2025 angepasst. Sobald wir einen meldepflichtigen Laborbefund (vom Labor) erhalten, verschicken wir mittels unseres internen Tools namens eMMa ein Mail mit einer Aufforderung zur Meldung zum klinischen Befund an die auftraggebende Ärztin/den auftraggebenden Arzt. In diesem fallspezifischen Mail, welches mit Betreff "#interne Fallnummer eMMa - Meldung zum klinischen Befund: Krankheit, Name/Inititalen/Code des Patienten, Datum Probenentnahme" gekennzeichnet ist, ist ein Link enthalten. Durch Klick auf den Link gelangen Sie auf ein online-Formular, in welchem Sie einige Felder ausfüllen und zusätzlich die ausgefüllte Meldung hochladen müssen. Sobald Sie im Formular auf Absenden klicken, müssen Sie nichts weiter unternehmen, also kein zusätzliches Mail verschicken.
Autor: GD Kanton Zürich
Version: 1.0, 01/2026