Präoperative Vorbereitung

Inhaltsverzeichnis

Präoperative Sprechstunde

Was besprochen wurde und i) welche OP, ii) aus welchem Grund und iii) mit welchem Ziel durchgeführt werden soll, muss in der Akte klar und ausreichend ausführlich festgehalten werden, so dass es auch für Drittpersonen eindeutig klar ist.

Operationsaufklärung

In der Regel werden die Patientinnen in der präoperativen Sprechstunde über die Eingriffe aufgeklärt. Folgende Punkte sind bei unbedingt zu beachten.

  • Wer über eine OP aufklärt, sollte diese mindestens einmal gesehen haben. Wenn nicht, muss die Information von einer Person, die den Eingriff kennt, übergeben werden.
  • Es muss über die allg. Komplikationen i) Thrombose, ii) Infekt, iii) Blutung und iv) Verletzung aufgeklärt werden. Spezifische Risiken und Komplikationen zusätzlich gemäss geplanter OP.
  • OP-Aufklärung muss vor grösseren Eingriffen mind. 3 Tage vor OP erfolgen.
  • Die Patientin erhält eine Kopie des Aufklärungsprotokolls, oder das Original nach dem Scannen.

SGGG Leitfaden zum ärztlichen Aufklärungsgespräch

Nüchtern-stationärer Eintritt

grundsätzlich sollen alle Operationen nach Möglichkeit mit nüchtern-stationärem Eintritt geplant werden (Patientin kommt morgens nüchtern zur OP).

Stationärer Eintritt (Eintritt am Vortag) in der Regel nur in folgenden Situationen:

  • Explorativ-Laparotomien
  • Sakrokolpopexien (wegen Darmvorbereitung)
  • Wenn ein komplexerer Eingriff geplant ist (z.B. anzunehmende ausgedehntere Endometriose-Sanierung).
  • Der/die Operateur/-in hat Patientin im Rahmen der Sprechstunde noch nicht kennengelernt.

Präoperative Anästhesie-Sprechstunde

Um den Eintritt am Operationstag zu ermöglichen, müssen alle Patientinnen mit nüchtern-stationärem Eintritt in der Anästhesie-Sprechstunde geshehen werden. Die Patientinnen können dort Montag – Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr mit Voranmeldung hingeschickt werden. Die OP-Anmeldung muss bereits über das RAP erfolgt sein, sonst hat die Anästhesie keine Informationen!

Die Anmeldung für die Anästhesie-Sprechstunde erfolgt via Ambulatorium. Hier erhalten die Patientinnen auch eine Wegbeschreibung.

Verordnungen auf Station bei Nüchtern-stationär

Ausgangslage

  • Mit den zunehmenden nüchtern-stationären Eintritten fällt der stationäre Eintritt weg. Daher sind bei Ankunft der Patientin auf Station keine Verordnungen erfasst.
  • Aufgrund begrenzter Zeit und Verfügbarkeit der Informationen ist es in der Regel nicht möglich, während der Präop-Sprechstunde die Medikation der Patientinnen im KIS zu erfassen.
  • Nicht alle Patientinnen sind in der Lage, selbstständig die korrekte eigene Medikation wiederzugeben. Zudem ist es direkt postoperativ nicht möglich, die Patientinnen diesbezüglich zu befragen.

Vorgehen
Zusammen mit dem OP-Aufgebot erhalten die Patientinnen ein Medikamentenblatt zugesandt, das sie exakt ausfüllen bzw. mit Hilfe des Hausarztes vervollständigen sollen. Dieses Blatt schicken die Patientinnen mit anderen Unterlagen an die Pat-Admin, welche das Formular im Synedra einscannt.

Anhand dieses Medikamentenblatts muss bei Übernahme der Patientin postoperativ auf die Station die Verordnung auch für die eigenen Medikamente durch den Stationsarzt durchgeführt werden.

Präoperative Vorbereitung

Siehe Operative Gynäkologie, Kap. 7, Klinik- und Eingriffsspezifische präoperative Laborverordnungen (SDS/stationäre Eintritte)

Medikation, Allergien

  • Bitte die Medikation (v.a. Antikoagulation) und Allergien bereits bei OP-Anmeldung im RAP einfügen.
  • Bei fehlender aktueller Medikationsliste das Ambulatorium beauftragen, den Hausarzt zu konsultieren im Rahmen der präoperativen Sprechstunde.

Wer hat die Verantwortung für präoperative Abklärungen, EKG, internistischer Status?

Von der Anästhesie gewünscht, dass die Abklärungen primär über sie laufen. Bei fraglicher Operabilität oder speziellen Vorerkrankungen ist eine explizite Zuweisung an die Anästhesie aus der präoperativen Sprechstunde gewünscht, bevor eine Operation definitiv geplant wird.

OP Aufklärungen

Es gilt primär: Einmal aufgeklärt ist aufgeklärt (kein 'Verfalldatum'). Es gilt lediglich die Zurechnungsfähigkeit. Es liegt im Ermessen des/der  Operateurs/-in ob eine erneute Konsultation präoperativ nötig ist, z.B. Zystenkontrolle (noch vorhanden?). Allenfalls soll der/die Operateur/-in danach gefragt werden.

Nicht vorhandener Rea Status

In der präoperativen Sprechstunde nach einer Patientenverfügung fragen, falls diese vorhanden ist sollte sie eingescannt werden.
Ansonsten gilt Rea Ja.

OP Einteilung

Grundsätzlich gilt:

  • Einteilung wird jeweils am Vortag vorgenommen, bei OP am Wochenende und am Montag freitags.
  • Zuständigkeit bei OP-Verschiebungen, täglichen Umplanungen CÄ, LÄ/LAs.
  • Wer OP anmeldet, definiert den/die Operateur/-in.
  • Wer Patientin gesehen hat, darf/sollte sich selber einschreiben, ausser es ist etwas Anderes abgemacht.
  • Auch möglich: OP durch AA/AÄ, Assistenz OA/OÄ oder man selber
  • Die definitive Einteilung wird jeweils am Tag vor dem Eingriff im Anschluss an den Morgenrapport vorgenommen.

Autor: I Fähnle
Überarbeitet: D. Hagen
KSW Version: 1.0, 12/2021