Hebammengeleitete Geburtshilfe (HGGH)

Inhaltsverzeichnis

Philosophie der Hebammengeleiteten Geburtshilfe

Unsere hebammengeleitete Geburtshilfe (HGGH) basiert auf der Überzeugung, dass Schwangerschaft und Geburt in der Regel normale physiologische Prozesse sind. Wir betrachten diese Phasen im Leben einer Frau als bedeutungsvolle, tiefgreifende Erfahrungen – nicht nur für die Frau selbst, sondern auch für ihre Familie und die Gesellschaft. Im Zentrum unserer Arbeit steht die Frau mit ihren individuellen Bedürfnissen, ihrer Geschichte und ihrer Autonomie. Wir fördern, schützen und unterstützen ihre reproduktive und sexuelle Gesundheit und ihre Rechte – stets unter Achtung ihrer ethnischen und kulturellen Identität.

Unsere Hebammenbetreuung ist:

Ganzheitlich: sie berücksichtigt körperliche, emotionale, soziale, kulturelle, psychologische und spirituelle Aspekte.
Kontinuierlich: wir begleiten Frauen über den gesamten Zeitraum von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit hinweg.
Partnerschaftlich: wir arbeiten mit den Frauen, nicht über sie hinweg. Ihre Selbstbestimmung steht im Mittelpunkt.
Respektvoll & nicht-autoritär: jede Betreuung erfolgt individuell, empathisch und auf Augenhöhe.
Wir verstehen Hebammenarbeit als emanzipatorisch: Sie stärkt Frauen in ihrer Kompetenz, schützt ihre Gesundheit und trägt zur Verbesserung ihres sozialen Status bei. Die Betreuung durch Hebammen zielt nicht nur auf die Vermeidung von Risiken, sondern vor allem auf die Förderung von Gesundheit, Vertrauen und Selbstwirksamkeit.

Unsere Arbeit ist geprägt von den ethischen Grundsätzen der Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und der Achtung der Menschenwürde. Sie wird getragen von einer fundierten Ausbildung, lebenslangem Lernen, wissenschaftlicher Forschung und evidenzbasierter Praxis.

Vision

Wir gestalten eine Geburtshilfe, in der Frauen selbstbestimmt, sicher und in Würde gebären können. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der hebammengeleitete Betreuung als selbstverständlicher, sicherer und wertvoller Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkannt ist.

Wir setzen uns für ein Setting ein, in dem jede Frau – unabhängig von Herkunft oder Lebensform – Zugang zu qualitativ hochwertiger, kulturell sensibler und respektvoller Hebammenbetreuung hat. Eine Geburt ist mehr als ein medizinisches Ereignis – sie ist ein Schlüsselmoment im Leben einer Familie – deshalb möchten wir eine 1:1 Betreuung ermöglichen. Diese Momente verdienen Schutz, Würde und professionelle Begleitung.

Definition 1:1 Betreuung

In Anlehnung an die S3-Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“ (2020) definieren wir die 1:1 Betreuung wie folgt:

Die 1:1 Betreuung umfasst geburtshilfliche, nicht-medizinische Unterstützungsmassnahmen, die emotionale Begleitung sowie die Bereitstellung von Informationen und Fürsprache für die gebärende Frau. Diese erfolgt durch eine konstante Hebammenbetreuung für alle Frauen während der aktiven Eröffnungs- und Austreibungsphase.

Ziel ist eine kontinuierliche Betreuung durch ein und dieselbe Hebamme – unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Frau sowie der bestehenden Arbeitszeitmodelle. Die Betreuung soll im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so konstant und persönlich wie möglich erfolgen.

Ist eine 1:1 Betreuung nicht möglich, wird die Frau in das ärztlich-/hebammengestütze Setting übergeleitet. Das weitere Vorgehen bei Ressourcenknappheit ist im Konzept: "Vorgehen bei Ressourcenknappheit und Geburtenstopp in der Geburtshilfe" geregelt.

Voraussetzungen seitens Hebammen

Die HGGH wird von den Spitalhebammen des KSW mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung (80-100% in einem Gebärsaal) durchgeführt. Bei der HGGH arbeitet die zuständige Hebamme autonom und trägt die Verantwortung für den Geburtsverlauf gemäss den Hebammenkompetenzen der Verordnung über die berufsspezifischen Kompetenzen für Gesundheitsberufe nach GesBG, Artikel 5.
Zur Geburt kommt immer eine zweite Hebamme dazu (diese muss jedoch nicht die Kriterien der HGGH erfüllen, kann z.B. auch eine Hebammenstudentin im letzten Praktikum sein). Die HGGH wird von allen Hebammen angeboten, die sich dafür qualifizieren.

Regelmässige Weiterbildungen für HGGH-Hebammen (alle 2 Jahre):

  • Simulationstraining für geburtshilfliche Notfallsituationen
  • BLS-AED Erwachsenenreanimation
  • Start4Neo

Einmalig: Stillfortbildung

Voraussetzungen zum selbständigen Nähen durch die Hebammen

 • Interner Nahtkurs absolviert

 • Mind. 5 dokumentierte Nähte unter Supervision (Oberärztin/Oberarzt)

- Durch die Hebamme: DR I°, DR II°, Vaginalrisse, Labienrisse

- Durch die Ärzteschaft: DR >II°, Paraurethralrisse, Paraklitorialrisse,      komplizierte Verletzungen

Aufklärungsgespräch und Ablauf

Inhalt des Aufklärungsgespräches

  • Ausführliche Anamnese anhand des Kriterienkataloges durch die gesprächsführende Hebamme
  • US durch mind. oberärztlichen Dienst
  • Einverständniserklärung/Informationsblatt Schwangere (inkl. Unterschriften)

Ablauf

Schwangere, die sich für die HGGH interessieren, können sich zwischen der 30. und 32. Schwangerschaftswoche über ihre zuweisende Fachperson oder direkt im KSW für die HGGH bzw. für das obligatorische HGGH Geburtsprozedere anmelden. Bei diesem werden potenzielle Risiken mittels Kriterienkatalog für die HGGH besprochen. Dieser Kriterienkatalog wird im Anschluss im KISIM eingescannt.

Hat die Schwangere viele Fragen oder bei Bedarf kann ein zusätzliches Hebammengespräch in der 34 – 36. SSW angeboten werden.

Nach dem Gespräch unterschreibt die Schwangere die Einverständniserklärung zur Teilnahme an der HGGH. Es erfolgt zudem eine geburtshilfliche Ultraschallkontrolle durch die primär diensthabende oberärztliche, leitende oder chefärztliche Person, die ihre Untersuchung im KISIM dokumentiert.

Sollten von ärztlicher Seite Zweifel hinsichtlich der Eignung bestehen, wird dies im direkten Austausch mit der gesprächsführenden Hebamme geklärt.

Bei Vorliegen relativer Kontraindikationen, die aus ärztlicher Sicht nicht zwingend gegen eine HGGH sprechen, liegt die abschliessende Entscheidung über die Aufnahme bzw. den Ausschluss zur HGGH bei den Hebammen.

Bei Vorliegen absoluter Ausschlusskriterien ist eine Teilnahme an der HGGH ausgeschlossen - es ist keine weitere Besprechung notwendig.

Bestehen keine Ausschlusskriterien, bespricht die gesprächsführende Hebamme die Einschlusskriterien mit einer zweiten Hebamme. Die finale Entscheidung über die Aufnahme in die HGGH wird durch die Hebammen getroffen.

Kriterienkatalog für eine HGGH

Aufnahmekriterien für eine HGGH

Für eine Geburt im Rahmen der HGGH qualifizieren sich Schwangere mit folgenden grundlegenden Kriterien:

  • Physiologischer Schwangerschaftsverlauf bei Mutter und Kind
  • Allgemein stabiler Gesundheitszustand ohne relevante Vorerkrankungen oder Risikofaktoren → siehe Abschnitt „Relative Kontraindikationen und Ausschlusskriterien“
  • Einlingsschwangerschaft in Schädellage
  • Normgerechter Plazentasitz
  • Hämoglobinwert zur Geburt ≥9 g/dl
  • Geschätztes Geburtsgewicht ≥2500g, <4000g
  • 36+0 SSW bis T+10
     → Ausnahme: Kommt eine Frau bei ET+10 nach vorzeitigem Blasensprung ins KSW und entwickelt im Verlauf Wehentätigkeit – mit oder ohne Einsatz eines Wehencocktails –, ist eine Geburt im HGGH-Setting auch an ET+11 möglich.

Anamnestische Befunde die nicht zu einem Ausschluss führen:

  • Bekannte Allergien (z.B. Medikamente, Nahrungsmittel, Pollen)
  • Hepatitis-B-Trägerschaft (HBsAg positiv)
  • Streptokokken-B Trägerschaft
     → Die Schwangere muss sich schriftlich bezüglich i.v.-Antibiose entscheiden
  • Hypotonie ohne klinische Kreislaufprobleme
     → Hinweis: Im Falle eines postpartalen Blutverlusts ist besondere Aufmerksamkeit geboten; gegebenenfalls rascher Ausschluss aus der HGGH erforderlich

Relative Ausschlusskriterien für eine HGGH

Bei folgenden relativen Kontraindikationen ist eine individuelle Fallbeurteilung mit der diensthabenden oberärztlichen, leitenden oder chefärztlichen Person erforderlich.

Erfolgt von ärztlicher Seite eine Freigabe für die HGGH, liegt die abschliessende Entscheidung über die Aufnahme in die HGGH im autonomen Ermessen der Hebammen (gesprächsführende und zweite Hebamme).

  • Familiäres Auftreten von Thromboseneigung bzw. Gerinnungsstörung,
  • Frühere eigene schwere Erkrankungen (z.B: Epilepsie, Hirntumor, MS)
  • Eigene Thromboseneigung
  • Vorbestehende Krankheiten
  • St. n. IUGR
  • St. n. IUFT oder geschädigtem Kind
  • St. n. Atonie, man. Plazentalösung, Plazentarest, andere post partale Komplikationen
  • St. n. Uterusoperationen inkl. St. n. Sectio ohne Längs- oder T-Schnitt oder transversalem Hautschnitt
  • St. n. HELLP oder Präeklampsie
  • Vorbestehende Hypertonie
  • Dauermedikation bei therapiebedürftigen Allgemeinerkrankungen
  • Nikotinabusus >20 Zigaretten/Tag
  • Blutungen in der Schwangerschaft
  • Oligo- /Polyhydramnion
  • Terminunsicherheit
  • Direkter oder indirekter Coombs-Test positiv
  • Diätetisch gut eingestellter GDM (ohne fetale Makrosomie oder Polyhydramnion)
  • Viruserkrankungen (Herpes genitales, akute Condylome)
  • Fetale Fehlbildungen
  • Sonstige Pathologien

Absolute Ausschlusskriterien für eine HGGH

Bei folgenden Befunden oder Anamnesen ist eine HGGH ausgeschlossen:

Anamnese / Diagnosen:

  • Blutungsneigung
  • Ungeklärte allergische Reaktion / Schock
  • Diabetes mellitus (Typ I &II) und insulinpflichtiger GDM
  • Adipositas (BMI >40)
  • Kleinwuchs (<150cm)
  • Maternales Alter <16 Jahre
  • Skelettanomalien
  • Komplikationen bei vorangegangenen Geburten (Schulterdystokie, vorz. Plazentalösung)
  • St. n. Sectio mit Längs- oder T-Schnitt
  • Drogen-, Alkoholabusus
  • Plazenta Praevia
  • Mehrlingsschwangerschaften
  • Serologien: HIV positiv, Syphilis positiv, akute Hepatitis B
  • BEL oder Querlage
  • Medikamentöse Geburtseinleitung
  • Plazentainsuffizienz

Wechsel in das geteilte ärztlich-hebammengestützte Setting

Bei Auftreten der folgenden geburtshilflichen Risiken ist die diensthabende ärztliche Fachperson umgehend zu informieren. Die Frau wird in diesem Fall aus der HGGH ausgeschlossen und fortan im geteilten ärztlich-hebammengestützten Setting weiterbetreut.

Die Frau und ggf. ihre Bezugsperson bzw. ihre Partnerin sind über die Grenzen der HGGH und die Möglichkeit einer Verlegung im Falle von Auftreten von Komplikationen während der Geburt informiert. Sie wissen, dass bei allfälligen Komplikationen die Entscheidung für das Hinzuziehen der Ärzteschaft bei der Hebamme liegt.

Auch beim Neugeborenen gilt: Treten bestimmte Kriterien auf, ist eine pädiatrische Konsultation erforderlich. Die geltenden Richtlinien zum Zuzug der Neonatologie sind analog zum ärztlichen/Hebammen-Setting zu befolgen.

Geburtsbezogene Risiken (Ausschluss aus der HGGH)

Da die Hebamme die Fachperson für physiologische Prozesse ist, wird die Frau aus der HGGH ausgeschlossen bei folgenden regelabweichenden / pathologischen geburtsbezogenen Risiken.

  • Frühgeburt <36+0 SSW
  • Terminüberschreitung ab T+10

Ausnahme: Kommt eine Frau ET+10 nach VBS und entwickelt im Verlauf Wehentätigkeit – mit / ohne Einsatz eines Wehencocktails oder sie kommt ET +10 mit eigener Wehentätigkeit

⇒ HGGH Geburt auch ET+11 möglich

  • Vorzeitiger Blasensprung > 24 h ohne Geburtsbeginn
    → Einleitung erforderlich
  • Präeklampsie/HELLP
  • Verdacht auf Plazentainsuffizienz
  • Vorzeitige Plazentalösung
  • Uterine Blutungen
  • Verdacht auf AIS
  • Fieber subpartu (>38.5°C)
  • Pathologisches CTG oder auskultatorisch pathologische Herzfrequenz
  • Dick grünes FW
  • Nabelschnurvorfall
  • Protrahierte Geburt / Geburtsstillstand (> 3h in der EP nach definiertem Geburtsbeginn)
  • Geburtsstillstand in der AP (>2h MMV und unauffälligem CTG)
  • Verdacht auf Kopf/Beckenmissverhältnis
  • Drohende/erfolgte Uterusruptur
  • Einstellungsanomalien wie Gesichts-/Stirn-, Vorderhaupts-, Beckenend-, Quer- und Schräglagen, hoher Geradstand, tiefer Querstand
  • Schulterdystokie
  • PDA, PCA
  • Syntocinon-Gabe in der EP
  • Vaginal-operative Geburtsbeendigungen
  • Stille Geburten

Postpartale Risiken

  • Plazentalösungsstörung
  • Unvollständige Plazenta
  • Komplexe Geburtsverletzung inkl. Dammrisse >DRII°
  • Kreislaufregulationsstörungen
  • Vermehrte postpartale Blutung
  • Fieber (> 38.5°C)
  • Hypertonie (>140/90mmHg)
  • Harnverhalt
  • Thrombophlebitis, Thrombose, etc.
  • Psychische Auffälligkeiten

Geburtsleitung/Ablauf Geburt

Tritt eine Gebärende im Rahmen der HGGH zur Geburt ein, wird die diensthabende ärztliche Fachperson (DA/DÄ) darüber informiert. Die Patientin wird wie üblich im KISIM erfasst, ergänzt mit dem Vermerk „HGGH“.

Im Kriterienkatalog nun noch Sektion "Bei Eintritt zur Geburt überprüfen" beachten und einen Verlaufseintrag im KISIM dazu schreiben.

Kommt es im Geburtsverlauf zu einem Wechsel aus der HGGH in das ärztlich-hebammengestützte Setting, erfolgt ein strukturierter Übergabe-Rapport zwischen der betreuenden Hebamme und der diensthabenden ärztlichen Person. Die Übergabe wird durch die Hebamme schriftlich im Geburtsverlauf dokumentiert.

Aufnahme

  • Eintritts CTG
  • Grösse, Gewicht, Vitalzeichen, Urinkontrolle, Leopoldsche Handgriffe
  • VU
  • Ggf. Venflon (Entscheid anhand des Kriterienkataloges)
  • Eintrittslabor
  • Überprüfen der Dokumente auf Vollständigkeit (Familienbüchlein, Vaterschaftsanerkennung)

Eröffnungsperiode

Die betreuende Hebamme wählt ein geeignetes Gebärzimmer aus - wenn möglich mit Badewanne (es ist kein spezifisches HGGH Zimmer definiert).

CTG-Überwachung:

  • Alle 2 Stunden intermittierend
  • ab aktiver Eröffnungsperiode / spätestens bei MM-Eröffnung 6cm: Dauer-CTG
  • Wehentätigkeit wird mitbeurteilt

Die Verantwortung bezüglich der CTG-Interpretation obliegt der betreuenden Hebamme.

CTG wird nicht auf die Ärzteübersicht übertragen. Somit ist die dienstärztliche Person nicht involviert.

Weitere Überwachung:

  • regelmässig Vitalzeichen und Allgemeinzustand Überprüfung
  • Regelmässige VU

Folgende Präparate sind in der EP zur medikamentösen Schmerztherapie zugelassen:

  • Buscopan Supp / p.os
  • Tramal Supp
  • Paracetamol p.os.
  • Nalbuphin (vgl., i.m. oder i.v.)
  • Buscopan i.v.
  • Bryophyllum i.v.
  • Gynipral zur Behandlung einer Polysystolie bei physiologischem CTG 

Austreibungsperiode

  • Dauer-CTG
  • Bei protrahiertem Geburtsverlauf in der AP mit unauffälligem CTG kann wehenunterstützendes Syntocinon verabreicht werden.
  • Nach 2h MMV wird die Frau aus der HGGH exkludiert und die dienstärztliche Person wird hinzugezogen.

Geburt

  • Zur Geburt wird stets eine zweite Hebamme hinzugezogen
  • Eine Episiotomie, falls medizinisch indiziert, wird von der Hebamme durchgeführt.

Plazentarperiode

Ob ein prophylaktischer Syntocinon-Bolus verabreicht wird, wird im Vorgespräch mit der Schwangeren besprochen und schriftlich festgehalten. Bei vermehrtem Blutverlust oder einer verzögerten Plazentalösung ist Syntocinon gemäss Schema zu verabreichen. Ist die Plazenta 20 Minuten nach der Geburt des Kindes noch nicht geboren, ist die diensthabende ärztliche Fachperson (DA/DÄ) zu informieren.

Postpartum

Die postpartale Betreuung erfolgt analog zum ärztlich-hebammengestützten Setting.

Dokumentation

  • Die vollständige Dokumentation der Geburt und Betreuung erfolgt durch die betreuende Hebamme.
  • Dazu gehört auch die Erstellung der Verordnungen für das Wochenbett.

Qualitätssicherung

  • Mind. 2x jährlich finden Fallbesprechungen von hebammengeleiteten Geburten statt.

  • Die Jahresstatistik zur HGGH wird fortlaufend geführt, jährlich ausgewertet und die relevanten Kennzahlen werden im Team kommuniziert.
  • Alle Teammitglieder haben die Möglichkeit, Änderungsbedarfe und Optimierungsvorschläge proaktiv einzubringen.
  • Im Qualitätszirkel HGGH welcher 3x jährlich tagt – bestehend aus einer Hebamme der Schwangerschaftskontrolle, einer Gebärsaalhebamme und der Hebammenexpertin des Gebärsaals – werden kontinuierliche Verbesserungen initiiert und umgesetzt.
  • Frauen, die in die HGGH aufgenommen wurden, erhalten einen Evaluationsfragebogen zur Erhebung der Nutzerinnenzufriedenheit.

Ambulante Geburten, Wochenbett

Die Betreuung erfolgt analog zum ärztlich-hebammengestützten Setting.

Zusatzversicherte Schwangere

Entscheidet sich eine zusatzversicherte Frau für eine Geburt im HGGH-Setting, erfolgt die Geburtsleitung gemäss HGGH-Standard.

Kommt es im Geburtsverlauf zu einem Ausschluss aus der HGGH, wird die Frau gemäss den Richtlinien für Zusatzversicherte weiterbetreut – einschliesslich Beizug einer oberärztlichen Fachperson bei halbprivat versicherten Frauen bzw. einer leitenden oder chefärztlichen Fachperson bei privat versicherten Frauen, analog zum ärztlich-hebammengestützten Setting.

Quellen

AWMF – Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. (2020). S3-Leitlinie: Vaginale Geburt am Termin (Registernummer 015-083). Version 1. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/015-083

Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. (2020). Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG), Art. 5: Tätigkeitsbereich. AS 2020 81. Abgerufen von https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/17/de#art_5

Gesundheitsdirektion Kanton Zürich. (2023). Weitergehende leistungsspezifische Anforderungen – Akutsomatik. Anhang der Zürcher Spitalliste 2023 (Version 2023.1). Gültig ab Januar 2023.

International Confederation of Midwives (ICM). (2019). Essential competencies for midwifery practice. The Hague: ICM.
https://www.internationalmidwives.org/assets/files/general-files/2019/10/icm-competencies-en-screens.pdf

International Confederation of Midwives (ICM). (2021). Vision, mission and strategic directions. Abgerufen von
https://www.internationalmidwives.org/our-work/vision-mission.html

Kantonsspital Baden. (o. J.). Kriterienkatalog und Konzept HGGH Kantonsspital Baden. Internes Dokument, nicht veröffentlicht.

Schweizerischer Hebammenverband (SHV). (2021). Themen für die Anerkennung von Einrichtungen in der Schweiz mit hebammengeleiteter Geburtshilfe. Steuerungskomitee Anerkennungsverfahren HGG.

Autorenschaft: Hebammenexpertin und Fachverantwortliche Gebärsaal, Chefärztin Dr. L. Sultan-Beyer
Genehmigt durch: Fachführende Pflegeexpertin​​​​​​​
KSW-Version: 5.0, 09/2025